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Die Witi heute

Der Druck der vielfältigen Nutzungen schränkt die Witi als Naturraum immer weiter ein. Trotzdem ist sie bis heute eine einmalige Kultur- und Naturlandschaft geblieben.

Witischutzzone

Die kantonale Landwirtschafts- und Schutzzone Witi, kurz Witischutzzone genannt, wurde im Zusammenhang mit dem Autobahnbau A5 zwischen Biel und Solothurn im Jahre 1994 durch den Regierungsrat des Kantons Solothurn ausgeschieden. Sie war Bedingung des Bundes für den Bau des 1.7 km langen Wititunnels in der Grenchner Witi.

Nach den Zonenvorschriften soll mit der Witischutzzone die offene Ackerlandschaft erhalten und eine naturnahe Bewirtschaftung gefördert werden. Zu den Einschränkungen gehören grossräumige Fahrverbote sowie die Leinenpflicht für Hunde. Die naturverträgliche Naherholung wie Velofahren und Spazieren bleibt gewahrt. Als besondere Arten- und Biotopschutzmassnahmen sollen u. a. bestehende Naturelemente erhalten, aufgewertet und angelegt werden. Diese Naturflächen müssen über die ganze Witi verteilt und miteinander verbunden sein. Für neue Flutwiesen und nicht drainierte, oft vernässte Ackerflächen werden die Zusatzleistungen der Landwirte durch den Kanton im Rahmen des Mehrjahresprogramms Natur und Landschaft abgegolten.